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Regeste

Art. 5 Abs. 2 AHVG, Art. 6 Abs. 2 lit. h, i, k AHVV, Art. 6bis AHVV: Nicht beitragspflichtige Vorsorgeleistungen.
- Begriff der Abgangsentschädigung im Sinne von Art. 6 Abs. 2 lit. i AHVV.
- Keine freiwilligen Vorsorgeleistungen des Arbeitgebers im Sinne von Art. 6bis AHVV stellen die vom Arbeitgeber seinen Beschäftigten zwecks Milderung der Folgen einer Kollektivkündigung ausgerichteten Entschädigungen dar.

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Referenzen

Artikel: Art. 6bis AHVV, Art. 5 Abs. 2 AHVG, Art. 6 Abs. 2 lit. i AHVV