Wichtiger Hinweis:
Diese Website wird in älteren Versionen von Netscape ohne graphische Elemente dargestellt. Die Funktionalität der Website ist aber trotzdem gewährleistet. Wenn Sie diese Website regelmässig benutzen, empfehlen wir Ihnen, auf Ihrem Computer einen aktuellen Browser zu installieren.
Zurück zur Einstiegsseite Drucken
Grössere Schrift
 

Regeste

Konkordat über die Schiedsgerichtsbarkeit vom 27. März 1969; Übergangsbestimmungen betr. seine Anwendbarkeit.
Obwohl das Konkordat keinen diesbezüglichen ausdrücklichen Vorbehalt enthält, hat es den Erlass von Übergangsbestimmungen betr. seine zeitliche Anwendbarkeit den Kantonen überlassen.