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Regeste

Durch Unterschrift bekräftigte Schuldanerkennung; Qualifikation des Grundvertrags.
Verteidigungsmittel des Schuldners, der die anerkannte Schuld bestreitet (E. 3).
Essentialia des Darlehensvertrags (E. 4).
Abgrenzung des Mäklervertrages vom eigentlichen Auftrag (E. 5.1).
Ersatz für Aufwendungen des Mäklers (E. 5.2).
Umwandlung eines Rechtsmittels (E. 6).