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Regeste

Wohlerworbenes Recht auf Wasserentnahme aus einem See.
Das thurgauische Gesetz vom 2. Oktober 1832 über die Arbeits-, Erwerbs- und Handelsfreiheit gestattete, ein Recht auf Wasserentnahme am Bodensee zu okkupieren (Erw. 2).
Voraussetzungen einer Okkupation (Erw. 4).