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Regeste

Berechnung des Streitwertes bei der Klage auf Anerkennung eines Vorkaufsrechtes (Art. 46 OG).
Bäuerlicher Grundbesitz. Vorkaufsrecht (Art. 6 des Gesetzes vom 12. Juni 1951).
Bedingungen der Ausübung des Vorkaufsrechtes der Geschwister der Verkäufers.

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Referenzen

Artikel: Art. 46 OG