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Regeste

Art. 2 Abs. 1 AHVG, Art. 1 und 3 VFV.
Art. 1 und 3 VFV sind gesetzwidrig, soweit damit die Möglichkeit, der freiwilligen Versicherung für Auslandschweizer beizutreten, vom Eintrag in der Konsularmatrikel (Matrikelregister) abhängig gemacht wird.

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Referenzen

Artikel: Art. 1 und 3 VFV, Art. 2 Abs. 1 AHVG