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Regeste

1. Zuständigkeitsfragen des eidgenössischen Rechts (Erw. 1 und 2). Voraussetzungen der Berufung an das Bundesgericht gegen einen die Zuständigkeit bejahenden Vorentscheid eines untern Gerichtes:
a) nach Art. 49 OG;
b) nach Art. 48 Abs. 3 OG.
Wann ist Nichtigkeitsbeschwerde nach Art. 68 Abs. 1 lit. b OG zulässig?
2. Gerichtsstandsvertrag vom 15. Juni 1869 zwischen der Schweiz und Frankreich (Erw. 3 und 4). Tragweite des Art. 11 für die Anwendung von Art. 1. Weder die Zusatzakte vom 4. Oktober 1935 noch (entgegen BGE 79 III 39 ff.) die Verordnung des Bundesgerichts vom 29. Juni 1936 haben die Garantie des Wohnsitzrichters über Art. 1 des Staatsvertrages hinaus erweitert. Für die nicht von dieser Vorschrift betroffenen Fälle gilt Art. 278 SchKG und damit auch der Gerichtsstand des Arrestortes nach kantonalem oder eidgenössischem Recht.
3. Räumliche Begrenzung der Ausübung staatlicher Hoheit (Erw. 5).

Inhalt

Ganzes Dokument:
Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 49 OG, Art. 48 Abs. 3 OG, Art. 68 Abs. 1 lit. b OG, Art. 278 SchKG

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