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Regeste

Revision der Rente und der Hilflosenentschädigung.
- Bedeutung des Ausdruckes "für die Zukunft" in Art. 41 IVG.
- Keine Anwendung des Art. 48 Abs. 2 IVG im Revisionsfalle.

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 41 IVG, Art. 48 Abs. 2 IVG