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Regeste

Art. 132 OG. Im Verfahren um die örtliche Zuständigkeit zur Festsetzung und Auszahlung der Ergänzungsleistungen gilt die umfassende Kognition (Erw. 1).
Art. 1 Abs. 3 ELG und Art. 26 ZGB. Begründung des Wohnsitzes am Ort des Anstaltsaufenthaltes? (Erw. 2 und 3.)

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Referenzen

Artikel: Art. 132 OG, Art. 1 Abs. 3 ELG, Art. 26 ZGB