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Regeste

Art. 61 Abs. 1 StGB, Art. 102 Ziff. 2 SVG.
1. Frage offen gelassen, ob Art. 102 Ziff. 2 lit. b SVG sich auch auf die Vereitelung der Blutprobe beziehe (Erw. 1).
2. Die Veröffentlichung des Urteils ist sowohl nach Art. 102 Ziff. 2 lit. a SVG wie nach Art. 61 Abs. 1 StGB gerechtfertigt, wenn ein Führer kaum dreieinhalb Monate nach einer Verurteilung sich wieder bedenkenlos über wichtige Verkehrsverpflichtungen hinwegsetzt (Erw. 2).

Inhalt

Ganzes Dokument
Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 61 Abs. 1 StGB, Art. 102 Ziff. 2 SVG, Art. 102 Ziff. 2 lit. b SVG, Art. 102 Ziff. 2 lit. a SVG