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Regeste

Art. 12 Abs. 2 KUVG und Art. 21 Vo III. Die intestinale Shunt-Operation bei Fettleibigkeit ist keine Pflichtleistung.
Art. 30 KUVG. Pflicht der Kasse, eine bei ihr eingereichte Beschwerde an das zuständige Versicherungsgericht weiterzuleiten.

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Referenzen

Artikel: Art. 12 Abs. 2 KUVG, Art. 30 KUVG

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