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Regeste

Art. 49 Ziff. 3 StGB, Umwandlung einer Busse in Haft.
1. Rechtsnatur des Umwandlungsentscheids.
2. Vollstreckungsverjährung (Art. 74 StGB). Sie beginnt mit dem Tag, an dem das Bussenurteil, nicht der Umwandlungsentscheid, rechtlich vollstreckbar wird.

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 49 Ziff. 3 StGB, Art. 74 StGB