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Regeste

Art. 63 Abs. 3 lit. b SVG, Begriff des "gemeinsamen Haushaltes".
Ist diese Bestimmung anwendbar, wenn zwei Schwestern gemeinsam eine Wohnung mieten und im gleichen Zimmer schlafen, aber meistens die Mahlzeiten nicht gemeinsam einnehmen? Frage bejaht.

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 63 Abs. 3 lit. b SVG