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Regeste

Art. 16 ATSG; Art. 28a Abs. 3 IVG; Art. 27bis Abs. 3 IVV (in Kraft seit 1. Januar 2018); gemischte Bemessungsmethode.
Bei der Berechnung der Erwerbseinbusse gemäss Art. 27bis Abs. 3 IVV, in Kraft seit 1. Januar 2018, ist nicht nur das Validen-, sondern auch das Invalideneinkommen auf der Grundlage einer hypothetischen Vollzeittätigkeit zu ermitteln (E. 4).

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 27bis Abs. 3 IVV, Art. 16 ATSG, Art. 28a Abs. 3 IVG