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Regeste

Art. 42-44 OR; konstitutionelle Prädisposition; Quotenvorrecht; Schadenszins und Verzugszins.
Die konstitutionelle Prädisposition ist entweder bei der Schadensberechnung oder der Schadenersatzbemessung zu berücksichtigen; massgebliche Kriterien bei Vornahme dieser Unterscheidung und Bedeutung für das Quotenvorrecht der geschädigten Person (E. 4).
Zweck des Quotenvorrechts; Bereicherungsverbot und Ermittlungsweise einer allfälligen Überentschädigung (E. 7).
Genugtuung; Verzinsung ab dem Zeitpunkt des Unfalls (E. 8).
Gegenseitiges Verhältnis von Schadenszins und Verzugszins (E. 9).

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Referenzen

Artikel: Art. 42-44 OR