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Regeste

Art. 20sexies Abs. 1 lit. b IVV; Taggelder während Eingliederungsmassnahmen.
Art. 20sexies Abs. 1 lit. b IVV (in Kraft seit 1. Januar 2008), wonach Versicherte als erwerbstätig gelten, wenn sie glaubhaft machen, dass sie nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit eine Erwerbstätigkeit von längerer Dauer aufgenommen hätten, fehlt die gesetzliche Grundlage (E. 7).

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Artikel: Art. 20sexies Abs. 1 lit. b IVV