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Regeste

Persönliche Freiheit. Art. 5 Ziff. 3 EMRK. Übermässige Dauer der Untersuchungshaft.
1. Ausnahme von der kassatorischen Natur der staatsrechtlichen Beschwerde (E. 1).
2. Überschreitung der zulässigen Haftdauer, wenn die Untersuchungshaft die mutmassliche Dauer der zu erwartenden Freiheitsstrafe übersteigt (E. 2 u. 3).

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Referenzen

Artikel: Art. 5 Ziff. 3 EMRK