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Regeste

Art. 60 VwVG, Art. 101 lit. a und b OG; Unzulässigkeit der Verwaltungsgerichtsbeschwerde (Praxisänderung).
Wo die Verwaltungsgerichtsbeschwerde gegen den Entscheid in der Hauptsache ausgeschlossen ist, steht dieses Rechtsmittel nach dem Grundsatz der Einheit des Prozesses (Art. 101 lit. a und b OG) auch nicht gegen Disziplinarmassnahmen gemäss Art. 60 VwVG zur Verfügung.

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Artikel: Art. 60 VwVG, Art. 101 lit. a und b OG

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