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Regeste

Art. 4 BV; definitive Rechtsöffnung.
Zum urkundlichen Beweis der Tilgung im Sinne von Art. 81 Abs. 1 SchKG genügt die Berufung auf die Vermutung von Art. 89 Abs. 1 OR nicht.

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Referenzen

Artikel: Art. 4 BV, Art. 81 Abs. 1 SchKG, Art. 89 Abs. 1 OR