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Regeste

Wehrsteuer auf Gewinnen, die im Betrieb eines buchführungspflichtigen Unternehmens bei der Veräusserung von Vermögensstücken erzielt werden (Art. 21 Abs. 1 lit. d WStB).
Kriterien für die Abgrenzung zwischen Geschäfts- und Privatvermögen beim Einzelkaufmann.