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Regeste

Entzug des Führerausweises wegen Verletzung von Verkehrsregeln.
1. Die Verwaltungsgerichtsbeschwerde ist in der Frage des Führerausweisentzugs zulässig (Erw. 1).
2. Wie weit ist die Verwaltungsbehörde beim Entscheid über einen Führerausweisentzug wegen Verkehrsdelikten an die tatsächlichen und rechtlichen Feststellungen des Strafrichters im betreffenden Falle gebunden? (Erw. 2).
3. Der Entzug des Führerausweises wegen Verletzung von Verkehrsregeln ist eine administrative Massnahme (Erw. 3).
4. Die Verwaltungsbehörde ist grundsätzlich nicht an die Feststellungen des Strafrichters gebunden. Sie wird aber von ihnen nicht ohne Not abweichen (Erw. 4).
5. Gründe, welche die Verwaltungsbehörde zwingen können, vom Entscheid des Strafrichters abzuweichen (Erw. 5).
6. Verletzung der Regeln über das Überholen (Erw. 7).
7. Vollzug der Massnahme, obschon seit der Begehung des Verkehrsdeliktes schon mehr als zwei Jahre vergangen sind. Der Fahrzeugführer hat in der Zwischenzeit erneut gegen Verkehrsregeln verstossen (Erw. 9).

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