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Regeste

Art. 25 Abs. 3 und Art. 40bis MVG.
- Rentenanspruch bei gleichzeitiger Beeinträchtigung der Erwerbsfähigkeit und der körperlichen oder psychischen Integrität; Bestätigung der Praxis (Erw. 1).
- Versicherte, die eine Rente gemäss Art. 25 Abs. 3 MVG beziehen, haben keinen Anspruch auf Genugtuung (Erw. 2).
- Bemerkung de lege ferenda (Erw. 3).

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Artikel: Art. 25 Abs. 3 und Art. 40bis MVG

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