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Regeste

Art. 173 ff. StGB: Der gegen eine grössere Mehrzahl von Personen gerichtete allgemeine Angriff ist nicht geeignet, den Ruf des Einzelnen zu schädigen, wenn keine Abgrenzung es erlaubt, einen engeren Personenkreis festzustellen, der sich von der Gesamtheit unterscheidet.

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 173 ff. StGB