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Regeste

Patentrecht.
Art. 2 Ziff. 2 PatG. Begriff des Arzneimittels (Erw. 1). Eine Erfindung, die den Träger einer formgebundenen, aber nach Zusammensetzung und Wirkung nicht bezeichneten Substanz betrifft, fällt nicht unter das Patentierungsverbot (Erw. 2).

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Referenzen

Artikel: Art. 2 Ziff. 2 PatG