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Regeste

Art. 26 Abs. 1 SVG, Art. 117 StGB; Vertrauensgrundsatz.
Grundlage und Inhalt des Vertrauensgrundsatzes (E. 4a, E. 4b).
Der Wartepflichtige, der nach links in eine Hauptstrasse einbiegen will, braucht nicht damit zu rechnen, dass ein Vortrittsberechtigter mit weit übersetzter Geschwindigkeit herannaht, auch wenn ganz erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen häufig sind. Auf Hauptstrassen ausserorts muss generell mit Geschwindigkeiten von über rund 90 km/h nicht gerechnet werden (E. 5a und E. 5b).

Inhalt

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Referenzen

Artikel: Art. 26 Abs. 1 SVG, Art. 117 StGB