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Regeste

Art. 16 Abs. 2 SVG; fakultative Administrativmassnahme, Verhältnismässigkeitsprinzip.
Rechtfertigt die Schwere des Falles an sich die Anordnung einer fakultativen Massnahme (Verwarnung oder Führerausweisentzug) gemäss Art. 16 Abs. 2 SVG, so hat die Administrativbehörde noch zu prüfen, ob die anzuordnende Massnahme dem Verhältnismässigkeitsgrundsatz entspricht (E. 3 und 4; Präzisierung der Rechtsprechung).

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Artikel: Art. 16 Abs. 2 SVG