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Regeste

Kündigungsschutz bei der Miete von Wohn- und Geschäftsräumen.
Kriterien, die für die Auslegung des Begriffs "Geschäftsräume" im Sinne der Art. 253a und 271 ff. OR massgebend sind (E. 4).

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Referenzen

Artikel: Art. 253a und 271 ff. OR