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Regeste

Art. 679 ZGB; Schadenersatzklage wegen Beeinträchtigung bzw. Gefährdung von Grundwasserfassungen durch versickerte Betriebsabwässer
1. Aktivlegitimation der Eigentümer der Wasserfassungen (E. 1)
2. Passivlegitimation
a) im allgemeinen (E. 2);
b) des Unternehmens, das seine Abwässer in selbst angelegten Becken versickern lässt (E. 3);
c) der Eigentümer der Grundstücke, auf denen sich die Sickerbecken befinden (E. 4).

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Referenzen

Artikel: Art. 679 ZGB