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Regeste

Art. 5 Abs. 5 AHVG, Art. 8bis AHVV: Beitragsbefreiung bei geringfügigen Entgelten aus Nebenerwerb.
- Auslegung von Gesetz und Verordnung unter Berücksichtigung der Entstehungsgeschichte: Voraussetzungen, unter denen geringfügige Entgelte aus Nebenerwerb von der Beitragserhebung ausgenommen werden können (Erw. 4a-c).
- Die Verwaltungsweisungen sind grundsätzlich gesetzes- und verordnungskonform, dies mit Ausnahme des Vorbehalts, wonach bei einem Versicherten, dessen Haupttätigkeit im Führen des eigenen Familienhaushaltes besteht, eine anderweitige Beschäftigung vermutungsweise nicht als Nebenerwerb gelte; Bedeutung der Vermutungsregel (Erw. 4d).

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 5 Abs. 5 AHVG, Art. 8bis AHVV

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