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Regeste

Art. 46 Abs. 2 BV; Besteuerung des beim Verkauf von Aktien einer Holdinggesellschaft erzielten Gewinns.
Dem Verkauf der Aktien einer reinen Immobilien-Aktiengesellschaft steuerlich gleichgestellter Verkauf der Aktien einer Holdinggesellschaft, deren Aktiven aus Grundstücken und Beteiligungen an Immobilien-Aktiengesellschaften bestehen.
Die Steuerhoheit des Liegenschaftskantons gilt unter bestimmten Voraussetzungen auch für den von einem Minderheitsaktionär erzielten Gewinn.

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Referenzen

Artikel: Art. 46 Abs. 2 BV