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Regeste

Berufung gegen Zwischenentscheid; Art. 49 OG.
Vollstreckungsabkommen zwischen der Schweiz und Deutschland von 1929.
Unterschied zwischen Gerichtsstandsvertrag und Vollstreckungsabkommen.
Zuständigkeitsbestimmungen in Vollstreckungsabkommen sind nicht bundesrechtliche Bestimmungen über die örtliche Zuständigkeit im Sinne von Art. 49 OG.

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Referenzen

Artikel: Art. 49 OG