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Regeste

Art. 24 RPG; Ausnahmebewilligung.
1. Befreiung des Bundesgerichts von der Bindung an die Sachverhaltsfeststellung eines kantonalen Gerichts (Art. 105 Abs. 2 OG; E. 2a).
2. Verhältnis zwischen Art. 24 Abs. 1 und Abs. 2 RPG (E. 2b). Begriff der teilweisen Änderung im Sinne von Art. 24 Abs. 2 RPG (E. 2b-aa).

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Referenzen

Artikel: Art. 24 RPG, Art. 105 Abs. 2 OG, Art. 24 Abs. 1 und Abs. 2 RPG, Art. 24 Abs. 2 RPG