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Regeste

Art. 92 Ziff. 3 SchKG. Unpfändbarkeit von Berufswerkzeugen (Automobil).
Massgebend für die Bestimmung der Kompetenzqualität eines Personenwagens im Konkursverfahren sind die Verhältnisse im Zeitpunkt der Inventaraufnahme (Bestätigung der Rechtsprechung). Die bevorstehende Kündigung des Arbeitsverhältnisses und die dadurch bedingte allfällige Veränderung der Lage des Schuldners können dabei keine Berücksichtigung finden.

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Referenzen

Artikel: Art. 92 Ziff. 3 SchKG