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Regeste

Art. 3 Abs. 1 lit. f und Abs. 6 ELG, Art. 14a ELV: Anrechnung von Erwerbseinkommen bei Teilinvaliden.
Die Rechtsprechung vor Inkrafttreten von Art. 14a ELV ist weiterhin gültig.
Art. 14a ELV und die dortigen schematischen Lösungen sind darum bei einem Teilinvaliden nur anwendbar, wenn er in der Lage ist, die von der Invalidenversicherung anerkannte verbliebene Erwerbsfähigkeit zu verwerten, was grundsätzlich zu vermuten ist.
Diese Vermutung kann jedoch umgestossen werden, wenn der Versicherte belegen kann, dass ihn invaliditätsfremde Gründe an der Verwertung der theoretischen Resterwerbsfähigkeit hindern.

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 14a ELV, Art. 3 Abs. 1 lit. f und Abs. 6 ELG