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Regeste

Art. 151, 137 StGB.
Die Beschaffung ungerechtfertigter Geldgewinne durch Eingriff mit einem Eisenstab in den Mechanismus eines ordnungsgemäss in Betrieb gesetzten Spielautomaten ist Erschleichung einer Leistung, nicht Diebstahl.

Inhalt

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Referenzen

Artikel: Art. 151, 137 StGB