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Regeste

Art. 8 Abs. 1 lit. e,Art. 9 Abs. 3, Art. 13 Abs. 1 AVIG, Art. 11 Abs. 1 und 2 AVIV.
- Eine Aufrundung der als Beitragszeit anrechenbaren Kalendertage auf die gesetzliche Mindestbeitragszeit fällt auch dann nicht in Betracht, wenn diese nur um den Bruchteil eines Tages nicht erreicht wird.
- Umrechnung von Beschäftigungstagen in Kalendertage. Ermittlung des Umrechnungsfaktors.

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Referenzen

Artikel: Art. 8 Abs. 1 lit. e,Art. 9 Abs. 3, Art. 13 Abs. 1 AVIG, Art. 11 Abs. 1 und 2 AVIV