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Regeste

Art. 91 BGG in Verbindung mit Art. 78 ff. BGG; Teilentscheid in Strafsachen.
Ein Entscheid, der ein Verfahren in einem Anklagepunkt abschliesst und die Sache zur neuen Entscheidung über die weiteren Anklagepunkte und über die Strafe an die Vorinstanz zurückweist, ist kein Teilentscheid und kann daher nicht mit der Beschwerde in Strafsachen angefochten werden (E. 2).

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Referenzen

Artikel: Art. 91 BGG, Art. 78 ff. BGG