Regeste
Art. 944 OR, Art.38, 44, 45, 61 HRegV.
a) Die Bewilligung, in der Firma eine nationale Bezeichnung zu führen, kann widerrufen werden, wenn die Bezeichnung den Verhältnissen nicht oder nicht mehr entspricht (Erw. 1).
b) Wann rechtfertigen sich die Bezeichnungen "schweizerisch" und "Zentrale" als Bestandteile einer Firma? (Erw. 2, 3).
c) Frist zur Änderung einer lange benützten unzulässigen Firma (Erw. 4).
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Referenzen
Artikel: Art. 944 OR