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Art. 4 BV; Besteuerung von unterkapitalisierten Immobiliengesellschaften.
Der freiburgische Steuergesetzgeber hat Art. 4 BV nicht verletzt, indem er bei Immobiliengesellschaften ein Mindestverhältnis zwischen Eigenkapital und steuerbarem Wert ihrer Aktiven verlangt.

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Artikel: Art. 4 BV