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Regeste

Zusammentreffen von Krankenversicherung (Art. 12 KUVG) und Invalidenversicherung (Art. 12 und Art.13 IVG) im Fall von interkurrenten Behandlungen (Art. 17 Abs. 1 Vo III).
- Wird anlässlich eines chirurgischen Eingriffs zufällig ein symptomloses Geburtsgebrechen entdeckt und routinemässig behandelt, so gehen die Kosten dieser Behandlung nicht zu Lasten der Invalidenversicherung.
- Hat die Invalidenversicherung die Kosten der durch die Sanierung des Geburtsgebrechens verursachten Verlängerung des Spitalaufenthaltes zu übernehmen?

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 12 KUVG, Art. 12 und Art.13 IVG