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Regeste

Art. 35 Abs. 1, Art. 44 Abs. 1 und Art. 90 Ziff. 2 SVG; Art. 8 Abs. 3 und Art. 36 Abs. 5 lit. a VRV; Rechtsüberholen auf der Autobahn; grobe Verletzung von Verkehrsregeln.
Der Tatbestand des Rechtsüberholens kann auch eventual-vorsätzlich erfüllt werden (E. 2c).
Grobe Verletzung von Verkehrsregeln bejaht bei einem Lenker, der bei dichtem Feierabendverkehr zwei Fahrzeuge rechts überholt hat (E. 3).

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Referenzen

Artikel: Art. 35 Abs. 1, Art. 44 Abs. 1 und Art. 90 Ziff. 2 SVG, Art. 8 Abs. 3 und Art. 36 Abs. 5 lit. a VRV