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Regeste

Wahl der Vornamen (Art. 301 Abs. 4 ZGB; Art. 69 Abs. 2 ZStV).
Unzulässigkeit des Vornamens "Wiesengrund" mit Rücksicht auf das Kindeswohl und die Interessen Dritter.

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 301 Abs. 4 ZGB, Art. 69 Abs. 2 ZStV