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Regeste

Verwaltungsgerichtsbeschwerde. Formelle Beschwerdelegitimation (Art. 103 Abs. 1 OG). Anforderungen an die Beschwerdebegründung (Art. 107 und 90 Abs. 1 OG). Sachlegitimation.
Zivilstandsregister. Nennung des frühern Ehegatten im Eheregister, Familienregister und Familienbüchlein (Art. 94, 117 und 146 ZStV). Rüge der Gesetzwidrigkeit von Vorschriften der ZStV. Bedeutung des Familienbüchleins.

Inhalt

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Referenzen

Artikel: Art. 103 Abs. 1 OG, Art. 107 und 90 Abs. 1 OG, Art. 94, 117 und 146 ZStV