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Regeste

Der Rekurs an das Bundesgericht gemäss Art. 19 SchKG ist nur gegen Entscheide der kantonalen Aufsichtsbehörden nach Art. 17/18 (13), nicht gegen Entscheide richterlicher Instanzen (Art. 22; in casu Berufungsentscheid gemäss Art. 85 SchKG) zulässig.

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 19 SchKG, Art. 85 SchKG

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