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Regeste

Gebühren: Erfordernis der gesetzlichen Grundlage.
Der BB über wirtschaftliche Massnahmen gegenüber dem Ausland vom 14. Oktober 1933 ermächtigt den Bundesrat nicht, für Einfuhrzertifikate und ähnliche Bescheinigungen Gebühren festzusetzen, die über eine blosse Kanzleitaxe hinausgehen.