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Regeste

Art. 30 und 30bis KUVG.
Gegenseitige Beziehungen zwischen den in diesen Bestimmungen erwähnten Rechtsmitteln.
Art. 12, 67 und 98 KUVG.
- Wagnis und aussergewöhnliche Gefahr: Der Ausschluss von der Versicherung unter einem dieser Titel setzt voraus, dass der Versicherte nicht voll urteilsunfähig war (Bestätigung der Rechtsprechung).
- Die Verweigerung sämtlicher Leistungen als Sanktion für grobe Fahrlässigkeit ist nur zulässig, wenn sie den Grundsatz der Verhältnismässigkeit wahrt.

Inhalt

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 30 und 30bis KUVG, Art. 12, 67 und 98 KUVG