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Regeste

Unpfändbarkeit von Berufswerkzeugen. Art. 92 Ziff. 3 SchKG.
Unpfändbarkeit des Hilfsmotorrades eines Schichtarbeiters mit 3 km langem Weg zur Arbeitsstätte. Ablehnung der Auswechslung gegen ein vom Gläubiger angebotenes Fahrrad ohne Motor.

Inhalt

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 92 Ziff. 3 SchKG