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Regeste

Art. 8 und 15 FZA; Art. 2 Abs. 1, Art. 4 Abs. 1 Bst. c, Art. 10 Abs. 1, Art. 10a Abs. 1 und Anhang IIa der Verordnung Nr. 1408/71; Art. 153a AHVG: Export einer ausserordentlichen AHV-Altersrente nach Deutschland.
Die zufolge Wegzugs der versicherten Person per 1. Januar 2003 nach Deutschland am 12. Dezember 2002 verfügte Aufhebung einer auf den 1. November 1996 zugesprochenen ausserordentlichen AHV-Altersrente erweist sich vor dem Hintergrund des Personenfreizügigkeitsabkommens, namentlich dem in der Verordnung Nr. 1408/71 verankerten Leistungsexportprinzip, als unzulässig.

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 8 und 15 FZA, Art. 153a AHVG