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Regeste

Art. 5 BRB betreffend Verbot der Anlage ausländischer Gelder in inländischen Grundstücken, vom 26. Juni 1972; Art. 12 und 13 VwG. Auskunftspflicht.
1. Legitimation zur Beschwerde gegen eine Zwischenverfügung des Eidg. Justiz- und Polizeidepartements, welche einer den Erwerb eines Grundstücks beabsichtigenden Gesellschaft zur Abklärung der Frage, ob der Kauf unter das Verbot des BRB vom 26. Juni 1972 fällt, eine ausgedehnte Auskunftspflicht auferlegt. Erfordernis des nicht wieder gutzumachenden Nachteils (Erw. 1).
2. Umfang der Auskunftspflicht hinsichtlich des Erwerbs inländischer Grundstücke durch Personen, die im Ausland domiziliert sein könnten (Erw. 2-4).
3. Will die Behörde feststellen, ob die Aktien der Mitglieder der erwerbenden Gesellschaft in der Schweiz deklariert und versteuert werden, so kann sie den Nachweis dafür nicht von der Gesellschaft verlangen; sie muss sich unmittelbar an die Aktionäre selber oder an die Steuerverwaltung wenden (Erw. 5). Gleich muss sie vorgehen, wenn sie sich die vollständigen Steuererklärungen der Aktionäre vorlegen lassen will (Erw. 6).