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Regeste

Art. 74 Abs. 1 SchKG; Rechtsvorschlag per Telefax.
Bei einem Rechtsvorschlag per Telefax sind die für den telefonisch erklärten Rechtsvorschlag geltenden Grundsätze sinngemäss anwendbar (E. 4).

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Referenzen

Artikel: Art. 74 Abs. 1 SchKG